Weitere Pflichtangaben

Informationen der Öffentlichkeit zu einem Betriebsbereich der untere Klasse gemäß § 8a in Verbindung mit Anhang V Teil 1 der 12.BImSchV (Störfallverordnung)

Teil 1

1. Name des Betreibers

ROEBEN GAS GmbH & Co. KG
Hausbroicher Straße 23
47877 Willich-Anrath
Tel. 02156 91880
info@roebengas.de


2. Anwendung Störfallverordnung

Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG sowie der StörfallV und ist aufgrund seiner Lagerkapazität < 200 t in die untere Klasse der StörfallV eingestuft. Der zuständigen Behörde liegen die Anzeige nach § 7 Abs. 1 12.BImSchV und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach §8 12.BImSchV vor.


3. Erläuterungen zu unseren Tätigkeiten im Betriebsbereich

Unser Betriebsgelände wird vornehmlich zur Lagerung und zum Umschlag von Flüssiggas nach DIN 51622 (Propan / Butan und deren Gemische) genutzt.

Angeliefertes Flüssiggas wird in einen erdgedeckten Lagerbehälter eingefüllt. Abgegeben wird Flüssiggas aus diesem Lagerbehälter an Verteilerfahrzeuge zur Versorgung unserer Kunden und leitungsgebunden an die Füllstelle zur Abfüllung in handelsübliche Flaschen. Geprüfte und abgefüllte Flüssiggas-Flaschen werden zur Abholung bereitgestellt.

4. Gebräuchliche Bezeichnung der störfallrelevanten Stoffe

Verwendeter Stoff: Flüssiggas.
Flüssiggas besteht vorzugsweise aus Propan und Butan. Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas. Es ist schwerer als Luft und kann sich leicht am Boden ausbreiten. Flüssiggas ist farblos und hat einen typischen Geruch. Ein unkontrollierter Austritt von Flüssiggas stellt eine ernsthafte Feuer- und Explosionsgefahr dar. Flüssiggas ist nicht als umweltgefährdend eingestuft.


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung gewarnt wird und Informationen über das Verhalten bei einem Störfall

Trotz aller Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts eines Störfalls kann ein Unfall nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Bei Eintritt eines Störfalles bzw. einer ernsten Gefahr wird nach dem bestehenden Alarm- und Gefahrenabwehrplan verfahren. Hierbei werden die Feuerwehr, Polizei und Katas-trophen-Schutzbehörde mit einbezogen. Die Bevölkerung wird gegebenenfalls durch die zuständigen Stellen informiert. Die Mitarbeiter der ROEBEN GAS sind mit dem Alarmplan vertraut und zu dessen Inhalt geschult.

Folgendes Verhalten bei einem Eintritt eines Störfalls gilt:

- Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzleitung!
- Rufen Sie Kinder sofort ins Haus.
- Vermeiden Sie unbedingt den Umgang mit offenem Feuer oder anderen Zündquellen!
- Schließen Sie Fenster und Türen.
- Schalten Sie alle Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
- Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn.
- Halten Sie sich nicht im Freien auf. Gehen Sie in ein geschlossenes Gebäude.
- Helfen Sie Kindern, älteren oder behinderten Personen und nehmen Sie Passanten vorübergehend auf.
- Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr!
- Radio einschalten, regionalen Sender suchen.
- Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei.
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem ärztlichen Notdienst oder Krankenhaus auf.
- Achten Sie auf die Entwarnungsdurchsagen über Radio oder Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte.

Feuerwehr 112
Polizei 110

6. Vor-Ort-Besichtigung

Die letzte Überwachung des Flüssiggas-Verteillagers erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 03.03.2022

7. Weitere Informationsquellen

Zugang zu weiteren spezifischen Umweltinformationen:

Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (https://www.brd.nrw.de/) als verantwortliche Genehmigungs- und Überwachungsbehörde

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Am 12.11.2010 ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energie-effizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesrepublik die EU-Energiediestleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt. Ziel und Zweck des EDL-G ist es, "die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Einergiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern".

Die gesetzlichen Regelungen sind im Detail abrufbar auf der Seite

http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/index.html.

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienz-verbesserung und der Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter

http://www.bfee-online.de

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter:
http://www.ganz-einfach-energiesparen.de